Zahlungs-und Wohnbedingungen

Mietbedingungen für Appartements

  • Der Besteller und alle in der Bestellung aufgeführten Personen können während der Mietzeit die Appartements nutzen und sich in ihnen aufhalten.
  • Alle Appartementbenutzer sind verpflichtet, im Appartement und im Gesamtobjekt auf Sauberkeit zu achten, ihr Appartement und das Objekt auch nicht zu beschädigen und alle Schäden, die sie im Appartement oder am Objekt verursachen, zu ersetzen.
  • Im Appartementraum ist es untersagt, Möbel zu verschieben. Es ist verboten, Ski und Snowboards ins Objekt hineinzutragen, in Außen- und Skischuhen (außer der Eingangshalle im Erdgeschoss) zu gehen und Tiere ins Objekt mitzunehmen.
  • Vor dem Haupteingang, bei der Anlage zur Rekuperation (Belüftungssystem) und im Appartementraum gilt ein strenges Rauchverbot.
  • Nach 22. Uhr ist im Haus die Nachtruhe einzuhalten.
  • Im Falle des Verstoßes gegen diese Mietbedingungen ist der Appartementsbesitzer berechtigt, die Bezahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.000,- CZK (40,- EUR) für jeden einzelnen Verstoß zu fordern. Ein wiederholter Verstoß gegen diese Mietbedingungen berechtigt den Appartementsbesitzer, wiederholte Geldstrafe aufzuerlegen oder berechtigt ihn zur Kündigung des Bestellers ohne Rückzahlung des Mietbetrags. Die unbezahlten Geldstrafen werden von der Kaution, die der Besteller am Anreisetag bezahlt hat, abgezogen.
  • Am Anreisetag muss der Besteller die Personalausweise/die Reisepässe aller untergebrachten Personen vorlegen, was dann ins Gästebuch eingetragen wird.
  • Der Besteller ist verpflichtet, sofern nichts anderes verabredet ist, am Anreisetag eine Kaution in Höhe von 2.500,- CZK (100,- EUR) zu bezahlen. Die Kaution dient ferner zur Abdeckung von eventuellen vom Besteller im Appartement oder am Objekt verursachten Schäden. Wenn am Abreisetag bei Rückgabe des Appartements und des Schlüssels alles in Ordnung ist, wird diese Kaution in voller Höhe erstattet. Wenn aber verursachte Schäden höher sind als die bezahlte Kaution, ist der Besteller verpflichtet, den Restbetrag nachzubezahlen.
  • Der Besteller ist verpflichtet, am Anreisetag die Rekreationsgebühr nach der allgemeinverbindlichen Anordnung der Stadt Rokytnice nad Jizerou zu bezahlen. Der Appartementsbesitzer ist dann aufgrund der örtlichen Vorschriften verpflichtet, der Stadt diese Rekreationsgebühr  zu erstatten.

Zahlungsbedingungen

  • Der Besteller ist verpflichtet, spätestens in 3 Tagen nach Erhalt der Bestellungsbestätigung die Hälfte des abgemachten Unterkunftspreises (im Folgenden kurz „Reservierungsgebühr“ genannt) auf das Konto des Appartmentsbesitzers einzubezahlen. Wenn der abgemachte Betrag nicht innerhalb der gegebenen Frist bezahlt wird, tritt die Bestellung außer Kraft.
  • Die andere Hälfte des Unterkunftspreises soll der Besteller spätestens 30 Tagen vor dem Anreisetag auf das Konto des Appartmentsbesitzers einzahlen. Wenn der Besteller diesen Betrag nicht bezahlt, wird die Bestellung automatisch storniert und die Reservierungsgebühr verfällt zugunsten des Appartementsbesitzers.
  • Sollte der Besteller die Buchung vor mehr als 30 Tagen vor dem Anreisetag stornieren, verfällt die schon bezahlte Reservierungsgebühr zugunsten des Appartementsbesitzers. Sollte er die Buchung vor weniger als 30 Tagen vor dem Anreisetag stornieren, verfällt der ganze Betrag für die Bestellung.
  • Nach voller Bezahlung des Unterkunftspreises behält sich der Appartementsbesitzer das Recht vor, alle Änderungen in der Bestellung (z.B. Anzahl der Personen, Unterkunftstermin u.a.) abzulehnen und dem Besteller den schon bezahlten Betrag nicht erstatten.